Am Samstag, 14.06.2025 in:
im Nebenzimmer des TSV Aichach
Donauwörtherstraße 12, 86551 Aichach
Beginn 15:30 Uhr
Liebes Mitglied des „Förderverein Aktion Jemenhilfe e.V.“,
im Namen der Vorstandschaft lade ich Sie herzlich ein zu unserer Jahreshauptversammlung 2025.
Der Pächter der Gaststätte des TSV hat gewechselt. Wir haben verschiedentlich versucht ein Lokal zu finden. Wir sind jedoch zum Teil auch an den horrenden Mieten, die verlangt wurden, immer wieder gescheitert. Es ist verständlich, dass die Wirte an ihrem Service verdienen müssen, darum bitten wir Sie wenigstens eine Kleinigkeit zu verzehren.
Tagesordnungspunkte
- Regularien
- Bericht aus dem Jemen
- Bericht aus Deutschland
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht der Schatzmeisterin
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen
- Antrag zur Satzungsänderung (§ 11 Auflösung des Vereins)
- Anträge und Sonstiges
- Power-Point Präsentation mit aktuellen Bildern
Da es sich um eine wichtige Abstimmung zur Satzungsänderung handelt, würden wir uns freuen, wenn wir möglichst viele Mitglieder begrüßen zu könnten.
Herzliche Grüße
Aenne Rappel
Für den Vorstand
Zu Ihrer Information hier ein Auszug aus der Satzung des „Förderverein Aktion Jemenhilfe e.V.“ vom 05.04.2000 :
Zu 8. Satzungsänderung:
Unsere Satzung besteht seit dem 5.04.2000. Damals gab es unseren zweiten Verein die „Jemen Kinderhilfe e.V.“ noch nicht. Die Gründungsmitglieder haben damals beschlossen im Falle der Auflösung des Vereins noch vorhandene Gelder an die Hannes Meisinger – „Multible Sklerose“ Stiftung zu geben.
Auszug aus der Satzung:
§ 10 Beschluss der Mitgliederversammlung
Zu § 10 : Bei Satzungsänderung, Vereinsauflösung oder Änderung des Vereinszweckes ist die Beschlussfähigkeit nur dann gegeben, wenn ein Viertel der Mitglieder anwesend sind. Soweit dies nicht der Fall ist, ist innerhalb einer Woche eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann in jedem Falle beschlussfähig ist.
Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienen Mitglieder dies beantragt.
§ 11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung der Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf §10 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an die Hannes Meisinger „Multible Sklerose“ Stiftung in Aichach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Antrag: Die Versammelten Mitglieder mögen die Änderung der Satzung wie folgt beschließen beschließen:
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an die „Stiftung Jemenhilfe Deutschland“ oder an die „ Jemen Kinderhilfe e.V.“ in Aichach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Jemen zu verwenden hat.